Schulungen
Hinweise zur Erst- und Wiederholungsunterweisung finden Sie im Bereich Aufgaben und Pflichten unter dem Punkt "Unterweisung der Versicherten".
Hier erhalten Sie Unterlagen zu internen Schulungen und Vorträgen. Diese Unterlagen dürfen nur für den internen Gebrauch an der TU Clausthal verwendet werden. Eine Veröffentlichung bzw. Weitergabe ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass die Vortragsunterlagen nicht überarbeitet werden und ggf. nicht den aktuellen Stand darstellen.
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In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Brandschutzhelfer Schulung vom 09.12.2019
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Das Erste-Hilfe-Training der Ersthelfer:innen sollte mindestens alle zwei Jahre wiederholt werden.
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Evakuierungshelfer:innen Schulung vom 21.01.2020
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Sicherheitsbeauftragte Schulung vom 04.03.2020
Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung
durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend. (Quelle: DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte)
Die Seminarangebote der LUK - NS finden Sie hier