Betriebsanweisungen

Zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken sowie dem Schutz der Umwelt gibt der:die Vorgesetzte Anweisungen an seine:ihre Mitarbeiter:innen, z.B. in Form von Betriebsanweisungen. Es ist ratsam und häufig auch gesetzlich vorgeschrieben, Betriebsanweisungen schriftlich zu erstellen. Vorteile hierbei sind:

  • systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte
  • Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind
  • Mitarbeitende können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen
  • höhere Rechtssicherheit für Vorgesetzte durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Eine Betriebsanweisung hat den Status einer verbindlichen schriftlichen Anordnung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.

Die rechtlichen Grundlagen für das Erstellen von Betriebsanweisungen finden Sie in § 20 GefStoffV, § 4 ArbSchG und § 9 BetrSichV.

 

  • Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Die TRGS 555 legt folgende Gliederungspunkte in einer Betriebsanweisung fest:

    1. Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit

    2. Gefahrenstoffe (Bezeichnung)

    3. Gefahren für Mensch und Umwelt

    4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln

    5. Verhalten im Gefahrenfall

    6. Erste Hilfe

    7. Sachgerechte Entsorgung

    Die Grundinformationen zu den oben genannten Punkten können auch den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern des Herstellers entnommen werden.

    Für Maschinen oder Persönliche Schutzausrüstungen etc. finden sich in den Betriebsanleitungen des Herstellers und in dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk die relevanten Informationen. Der textliche Inhalt wird durch Piktogramme aus der Symbolbibliothek bildlich ergänzt.

    Zur Erstellung können Mustervorlagen verwendet werden.

    • Zum Beispiel stellen die Berufsgenossenschaften branchenspezifische Musterbetriebsanweisungen zur Verfügung. Die wesentlichen Inhalte sind bereits ausgearbeitet, müssen aber unbedingt an die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden. 
    • Manche Hersteller liefern auf Anfrage auch Betriebsanweisungen oder stellen sie auf ihrer Homepage zur Verfügung. 

     

    Eine Zusammenstellung der wichtigsten Betriebsanweisungen von A-Z finden Sie auf der Seite Betriebsanweisungsvorlagen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Umgang mit den Betriebsanweisungsvorlagen!

    • Schriftform
    • verständliche Form und in der Sprache der Beschäftigten
    • objekt- und adressenbezogen
    • soll konkret abgefasst sein
    • überschaubarer Umfang
    • grafisch einheitliche Darstellung
    • Einsatz von Piktogrammen
    • beim Umgang mit Biostoffen
    • beim Umgang mit Gefahrstoffen
    • für Maschinen, Anlagen u. Betriebsmittel
    • beim Tragen von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
    • in Bereichen mit ionisierender oder nichtionisierender Strahlung
    • bei Fahr- und Steuertätigkeiten
  • Zur Erstellung stehen Mustervorlagen zur Verfügung. Diese müssen unbedingt an die arbeitsplatzspezifischen, tätigkeitsspezifischen und verarbeitungsspezifischen Gefährdungen und den Gegebenheiten des Arbeitsumfeldes überarbeitet bzw. angepasst werden.

    Für den Inhalt ist der:die jeweilige Vorgesetzte verantwortlich.

    Zu den Vorlagen für Betriebsanweisungen gelangen Sie hier.

  • Wichtig: Erst nach der Unterschrift der:des Vorgesetzten wird die Betriebsanweisung für die Beschäftigten verbindlich.

    Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Mitarbeitern durchgesprochen werden. Dies erfolgt am einfachsten im Zuge einer dokumentierten Unterweisung (Vorlage). 

    Die Unterweisung ist jährlich durchzuführen, bei Azubis halbjährlich.

    Die Betriebsanweisungen müssen an geeigneten Stellen ausgelegt/ausgehängt werden, so dass sie jederzeit von den dort Beschäftigten gelesen werden können. 

  • Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.

Erster Ansprechpartner

Ihr:e erste:r Ansprechpartner:in zur Betriebsanweisung ist der:die jeweilige Vorgesetzte Ihrer Einrichtung.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich gern an:

Dipl. Ing. Cyrus Samawatie

Telefon: +49 53 23 / 72-35 35
Mail: cyrus.samawatie@tu-clausthal.de

Flemming Gloyer

Telefon: +49 53 23 / 72-30 22
Mail: flemming.gloyer@tu-clausthal.de

Betriebsanweisungsvorlagen

Vorlagen für Betriebsanweisungen

Eine Sammlung an Vorlagen für Betriebsanweisungen für verschiedene Bereiche von A-Z,