Gefahrstoffe und Entsorgung
Gefahrstoffe sind laut Definition der DGUV "Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw."
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Text aus der Richtlinie 8.70.01 zur Arbeitssicherheit an der TUC
Die nachstehenden Regelungen sollen einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten, regeln die Organisation beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren sichere Lagerung und Aufbewahrung. Wesentliche Grundlagen sind das
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz)
- die Gefahrstoffverordnung
darüber hinaus technische Regeln, Gefahrstoffe, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung für Laboratorien sowie technisches Regeln für Betriebssicherheit.
Für die Technische Universität Clausthal gilt die vom Präsidium in seiner Sitzung am 23. Januar 2008, zuletzt geändert am 16. Oktober 2009, erlassene „Allgemeine Laborordnungsrichtlinie der Technischen Universität Clausthal“. Die Allgemeine Laborordnungsrichtlinie fasst die wesentlichen Regeln beim Umgang mit Gefahrstoffen zusammen und enthält Hinweise auf die weiteren, auch vorstehend genannten Rechtsvorschriften. Sie ist in jedem Fall beim Umgang mit Gefahrstoffen an der Technischen Universität Clausthal zu beachten.
Die Umsetzung des Gefahrstoffrechts, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, obliegt dem Zentralen Sonderabfallzwischenlager der TU Clausthal (Kontakt siehe Kasten rechts oben).
Weitere Vorgaben:
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- Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien verstehen (BAuA)
- Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrenstoffen (BAuA)
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Anmerkung: Diese Aufgaben können Sie als Vorgesetzte:r an geeignete Mitarbeitende bzw. an Ihre untergeordnete Führungsebene (z.B. Mitarbeitende mit Personalverantwortung, Abteilungsleiter:innen, Meister:innen, Laborleiter:innen) delegieren. Auch unsere Ansprechpartner:innen für Arbeitssicherheit stehen Ihnen beratend gern zur Verfügung.
Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind die Leiter:innen der Einrichtung verpflichtet, ein Verzeichnis aller in ihrer Einrichtung vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Gefahrstoffverzeichnisse oder -kataster informieren auf einen Blick über alle Gefahrstoffe im Betrieb, ihre Mengen, Gefährdungsmerkmale und Anwendungen.
Zunächst ist zu prüfen, ob die eingesetzten Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ausgetauscht werden können (Substitution). Ist dies nicht möglich, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Wichtigste Grundlage für die Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen sind die von der Herstellerfirma mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter, auf die im Gefahrstoffverzeichnis verwiesen werden muss.
Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
- Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können
Ein Beispiel für ein Gefahrstoffverzeichnis finden Sie hier.
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Zum sicheren Umgang mit Gefahrenstoffen können Sie sich in der GESTIS-Stoffdatenbank informieren. Sie enthält ca. 8800 Stoffe mit Informationen zum sicheren Umgang, die Wirkung der Stoffe auf den Menschen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bzw. die Maßnahmen im Gefahrenfall. Darüber hinaus informiert die Datenbank auch über spezielle Regelungen zu den einzelnen Stoffen sowie zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS gemäß CLP-Verordnung (Piktogramme, H-Sätze, P-Sätze).
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Bitte beachten Sie hierzu unsere Richtlinie 8.71.14 Lagerung von Gefahrstoffen an der TU Clausthal.
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Alle in den Gebäuden der TU Clausthal anfallenden Schmutzabwässer werden in die öffentlichen Entwässerungsanlagen der Samtgemeinde Oberharz eingeleitet. Chemikalienreste und andere Stoffe dürfen nicht ins Abwasser gegeben werden, sondern sind entsprechend der Richtlinien der TU Clausthal zu sammeln, ordnungsgemäß zu kennzeichnen und zur Entsorgung anzumelden:
8.90.12 Durchführung von Sonderabfallentsorgung
Bitte klären Sie die Beseitigung von Sonderabfällen mit dem Lager ab, damit die jeweils geltenden gesetzlichen und sonstigen Regelungen eingehalten werden.
Bei Fragen zum Thema Entsorgung wenden Sie sich bitte an den Betriebsbeauftragten für Abfall der TUC.
Folgene Vordrucke zum Thema Entsorgung stehen Ihnen auch im Liquid Office zur Verfügung: -
Der "Ablaufplan bei Asbestfund oder Verdacht auf Asbest an der TUC (Ablaufschema)" soll dazu beitragen, einem unbeabsichtigten Konakt und Umgang mit Asbest für alle Personen zu vermeiden und eine gesundheitliche Belastung kurz- und langfristig zu verhindern. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auch unter 8.71.70 Umgang mit Asbest an der TU Clausthal.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen nachfolgend bereit:
- Rundschreiben zu Arbeiten an den Gebäuden der TUC
- Asbest Fundstellen in Gebäuden (Dr. Rainer Hartmann)
- Asbest Eigenschaften, frühere Verwendung und toxikologische Relevanz (Dr. Rainer Hartman
Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden- Themenseite Asbest - Infos zu Gefährdungen und Tipps zu deren Vermeidung
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Zu den Aufgaben und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten können Sie sich auf der Seite Aufgaben und Pflichten informieren.
Chemikalienversorgungs- und
Sonderabfallzwischenlager
38678 Clausthal- Zellerfeld
Arnold-Sommerfeld-Strasse 2
Dipl. Ing. Michael Knoke
Telefon: +49 53 23 / 72-30 11
Mail: michael.knoke@tu-clausthal.de
Dr. Victor Zapolski (Betriebsbeauftragter für Abfall)
Telefon: +49 53 23 / 72-30 10 (8-12 Uhr)
Mail: viktor.zapolskii@tu-clausthal.de
weitere nützliche Links
- Rechner für Kohlenwasserstoffgemische
- Transport von Gefahrgut im PKW und Kleintransporter
- Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik (TRGS 460)
- Gegenüberstellung der Nummerierung der Handlungsanleitungen ehemals HAL / neu DGUV
- Schulungsmaterial zum Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)
- Fachwissenportal der BG RCI
- Sicheres Arbeiten in Laboratorien
- Informationsportal Gase unter Druck
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