Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt. Das Mutterschutzgesetz gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen als auch für Studentinnen.
Hier finden Sie die Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSFJ mit nützlichen Informationen u.a. zu Rechten und Pflichten und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit.
Im Mutterschutzgesetz ist festgelegt, dass spätestens nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der Schwangeren erstellt werden muss. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Vorgesetzte. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite für die Vorgesetzten.