Arbeitssicherheit
Wie jeder andere Arbeitgeber auch, ist die TU Clausthal verpflichtet, das Wohlergehen der Mitarbeitenden jederzeit sicher zu stellen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind dazu eine Reihe von unterschiedlichen, teilweise regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen zu treffen und auch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.