Gefährdungsbeurteilungen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Informationen und Vorlagen als Hilfestellung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung stellen. Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden (Kontakt siehe Sidebar).

Bitte beachten Sie: Das ArbSchG schreibt keine konkreten Regeln vor, wie eine Gefährdungsbeurteilung aussehen muss. Der Umfang und Inhalt der Gefährdungsbeurteilungen richten sich nach den konkreten betrieblichen Bedingungen und sind dementsprechend im Einzelfall festzulegen.

Nachfolgende Informationen sollen Sie bei der Erstellung unterstützen.

Allgemeines zu Gefährdungsbeurteilungen

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und umfasst die Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Sie ist eine wichtige Grundlage für Vorgesetzte für zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen findet sich in §§ 5, 6 ArbSchG.

    Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes festzulegen.

  • Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass seine:ihre Mitarbeiter:innen während der Arbeit keiner Gefahren ausgesetzt sind.

    Die TUC hat diese Pflichten auf die Vorgesetzten übertragen (Delegationsschreiben). Demnach haben Führungskräfte unter anderem  die Gefährdungen in ihrem Verantwortungsbereich für Beschäftigte zu beurteilen. Dabei werden sie durch die Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräfte unterstützt.

    In diesem Rahmen haben auch die Mitarbeitenden eine Mitwirkungs- und Fürsorgepflicht im Umgang miteinander.

    Kurz gesagt: Alle Beteiligten müssen eng zusammenarbeiten, um Unfälle und Notfälle zu verhindern.

Die 7 Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

    • Festlegung der zu beurteilenden Arbeitsbereiche (z.B. Büro, Labor, Lager, Werkstatt)
    • Festlegung der zu beurteilenden Tätigkeiten (z.B. Elektroinstallateur:in, Chemielaborant:in, KFZ-Mechaniker:in etc.)
    • Zusammenstellen zutreffender Arbeitsschutzverordnungen und Technischen Regeln
    • Prüfung vorliegender Unterlagen (z.B. vorliegende Begehungsprotokolle, Begehungsmeßprotokolle, Gefahrstoffverzeichnisse, Betriebsanleitungen etc.)
  • Bei der Gefährdungsanalyse sind mögliche Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Sie beginnen mit einer gemeinsamen Begehung der jeweiligen Vorgesetzten und ihrer Mitarbeitenden. Bei Bedarf ist die jeweilige Sicherheitsfachkraft hinzu zu ziehen.

    Besonderes Augenmerk liegt dabei auf möglichen Gefährdungsfaktoren (z.B. mechansische Faktoren, elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Gefährdungen durch Brand und Explosion, Gefährdung durch Arbeitsplatzumgebungsbedingungen).

    Die Beurteilung ist tätigkeitsbezogen durchzuführen, wobei die genannten Bereiche im Zusammenhang zu betrachten sind. Gefährdungen können sich gemäß § 5 Absatz 3 ArbSchG insbesondere ergeben durch:

    • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,
    • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
    • die Gestaltung, die Auswahl, den Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen sowie den Umgang damit,
    • die Gestaltung der Arbeits- und Fertigungsverfahren, der Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
  • Die im Schritt 2. ermittelten Gefährdungen sind systematisch dahingehend zu beurteilen, ob die bereits getroffenen Maßnahmen ausreichend sind bzw. ob weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei sind die Gefährdungen sowohl einzeln als auch im Zusammenhang zu beurteilen.

    Um die Gefährdung besser beurteilen zu können, sind Faktoren wie die Wahrscheinlichkeit des Auftretens sowie die mögliche Schwere des Schadens  mit einzubeziehen (Risikoeinschätzung). Ziel ist es, das Risiko möglichst gering zu halten bzw. auf ein akzeptables Niveau zu bringen (z.B. mittels  Risikomatrix nach NOHL).

  • Sobald ein Risiko festgestellt wurde, das nicht mehr akzeptabel ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu reduzieren oder zu vermeiden.

    Um herauszustellen, welche Maßnahmen zu treffen sind, kann folgende Maßnahmenhierarchie hilfreich sein:

    Stufe 1: Beseitigung der Gefahrenquelle

    Stufe 2: Beseitigung der Gefahr durch technische Maßnahmen

    Stufe 3: Organisatorische Maßnahmen (räumliche und zeitliche Trennung von der Gefahrenquelle)

    Stufe 4: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    Stufe 5: Verhaltensbezogene Maßnahmen (z.B. Unterweisungen, Qualifikation der Beschäftigten)

     

    Die Effktivität der Maßnahmen nimmt von Stufe 1 bis 5 kontinuierlich ab. Es ist daher immer zu prüfen, ob eine effektivere Maßnahme zu wählen ist.

    Gegebenenfalls sind im Hinblick auf die festgelegnten Maßnahmen Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten erforderlich.

  • Die in Schritt 4 festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen sind ensprechend ihrer Effektivität umzusetzen.

    Bei umfangreichen Maßnahmen könnte ein Maßnahmenplan hilfreich sein, in dem Umsetzungstermine und Verantwortlichkeiten festgelegt sind.

  • Die festgelegten Maßnahmen aus Schritt 4 sind zu überprüfen. Hierbei ist zu kontrollieren, ob sie vollständig umgesetzt wurden und dazu geführt haben, die Gefährdungen zu beseitigen bzw. hinreichend zu reduzieren und ob ggf. neue Gefährdungen entstanden sind.

    Gegebenenfalls sind die Stufen zu wiederholen, wenn trotz Umsetzung der Maßnahmen die Schutzziele nicht erreicht wurden.

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit anzupassen

  • Nach§ 6 ArbSchG ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren.

    Hierzu können Sie diese Vorlage (Beispiel_Dokumentation Gefährdungsbeurteilung) nutzen.

Hilfsmittel für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Hier finden Sie eine genaue Beschreibung zur Vorgehensweise beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung. Das Gesamtdokument gibt Ihnen u.a. eine Hilfestellung beim Ausfüllen

1. der Vorlagen

2. des Gefährdungskatalogs (u.a. mit Erläuterungen der Gefährdungsfaktoren, Beispielen und Quellenverzeichnis). Alternativ kann auch folgender ausführlicher Gefährdungskatalog genutzt werden.