Erste Hilfe

Erste Hilfe ist ein Thema das alle angeht: Grundsätzlich gilt, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten hat.

Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Auffinden einer verletzten Person sind:

  • Ruhe bewahren / Unfallstelle sichern / Eigene Sicherheit beachten
  • Bewusstsein / Atmung überprüfen

ist Bewusstsein / Atmung nicht vorhanden:

  • um Hilfe rufen / Notruf 112 / Ersthelfer:innen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • AED holen lassen

Das Erste-Hilfe-Plakat ist digital auszufüllen und sollte in jedem Bereich ausgehangen werden, mindestens in der Nähe des Verbandkastens / Erste-Hilfe-Kastens:

  • Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" konkretisiert den im SGB VII gerichtete Auftrag an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie dient als Ratgeber und Entscheidungshilfe. Hierdurch sollen bei Arbeitgebern, ihren Beauftragten, Betriebsärzten und -ärztinnen sowie Fachleuten für Prävention größeres Verständnis für die Fragen der Ersten Hilfe geweckt und ihnen Anregungen für ihre Arbeit gegeben werden. Darüber hinaus dient sie als Nachschlagewerk.

  • Unfälle (Arbeits- / Sport- und Wegeunfälle) müssen schnellstmöglich dem Vorgesetzten gemeldet werden.

    1. Meldepflichtige Unfälle müssen binnen drei Tagen dem Unfallversicherungsträger (Landesunfallkasse) gemeldet werden. Meldepflichtige Unfälle liegen vor, wenn Mitarbeitende getötet oder so schwer verletzt wurden, dass er mehr als drei Tage (Kalendertage) arbeitsunfähig ist. Das weitere Vorgehen erfolgt gemäß dem Ablaufplan der TUC.

    Die Meldung von Unfällen mit Beteiligung von Beamten unterscheidet sich grundlegend von den übrigen Beschäftigten. Sie unterliegen nicht den Regelungen der Landesunfallkasse. Die näheren Einzelheiten zu Dienstunfällen ergeben sich aus dem Merkblatt über die Gewährung von Dienstunfallfürsorge nach § 37 des Nds. Beamtenversorgungsgesetzes (NBeamtG) sowie dem Vordruck für die Unfallanzeige. Das Merkblatt und den Vordruck finden Sie direkt auf der Seite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen – Landesweite Bezüge-und Versorgungsstelle.

    2. Nicht meldepflichtige Unfälle (= kleinere Verletzungen) müssen ins Verbandbuch eingetragen werden, welches in jedem Bereich ausgelegt sein muss (das Auslegen mehrerer Blanko-Examplare im Verbandskasten wird empfohlen). Als Verbandbuch kann diese Vorlage verwendet werden. Ausgefüllte Dokumente sind aus datenschutzrechtlichen Gründen sicher zu verwahren (z.B. Sekretariat). Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

    weitere nützliche Links:

  • Zur Ersten Hilfe ist jede:r verpflichtet!

    Darüber hinaus müssen für jeden Bereich der TU Clausthal eine bestimmte Anzahl (vgl. FAQ Nr. 17) an ausgebildeten Ersthelfer:innen vorhanden sein. Das Erste-Hilfe-Training der Ersthelfer:innen sollte mindestens alle zwei Jahre wiederholt werden.

    Ersthelfer:innen nehmen für Ihren Bereich folgende Aufgaben wahr:

    • regelmäßige Überprüfung der Anzahl und der Gebrauchsfähigkeit von Erste-Hilfe-Gerätschaften (z. B. Verbandmaterial, Tragen)
    • Beratung der jeweiligen Einrichtung bei der Umsetzung der Ersten Hilfe im Betrieb (DGUV Information 204-022), ggf. nach Rücksprache mit dem betriebsärztlichen Dienst / Sicherheitsfachkraft
    • die Beauftragten für Erste-Hilfe nehmen auf Einladung der Hochschulleitung an zentralen Veranstaltungen, insbesondere an Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung teil
    • mit dieser Checkliste der DGUV können Ersthelfer:innen/Verantwortliche leicht die Umsetzung der Regelungen zur Ersten Hilfe in ihrem Bereich kontrollieren

     

    Informationen für Ersthelfer:innen während der Corona-Pandemie

     

    weitere nützliche Links für Ersthelfer:innen

  • An verschiedenen Standorten auf dem Campusgebiet der TU Clausthal werden Defibrillatoren bereit gehalten, um der betroffenen Person im Notfall helfen zu können.

    Der Automatisierte externe Defibrillator (AED, Laiendefibrillator) ist durch seine Bau- und Funktionsweise besonders für Laienhelfer geeignet. Hierbei erkennen die Geräte ohne Zutun der Ersthelfer:innen, ob eine Schockgabe nötig und sinnvoll ist. Damit wird eine Fehlbedienung verhindert. Je nach Bauweise wird entweder automatisch oder auf Knopfdruck („halbautomatisch“) ein Schock abgegeben. Die Energie, welche beim Schock abgegeben wird, wird ebenfalls durch den AED bestimmt. So müssen Ersthelfer:innen lediglich auf die meist akustischen Anweisungen achten wie z.B. das Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung oder während der Rhythmusanalyse oder der Schockgabe das Einstellen der Herzdruckmassage (und ggf. Abstand zum/zur Patienten:in nehmen).

    Bitte beachten Sie, dass für jeden Defibrillator ein Medizinproduktebuch zu führen ist.

    Weitere nützliche Links zur Anwendung der Defibrillatoren:

Ansprechpartner:innen Erste Hilfe

Die ersten Ansprechpartner:innen zum Thema Erste Hilfe sind zunächst die Ersthelfer:innen in Ihren Einrichtungen.

Durchgangsarzt in der Region

Dr. med. Mohamed Diab

Windmühlenstraße 1
38678 Clausthal-Zellerfeld

Telefon: (0 53 23) 714-190

fileadmin/Arbeitssicherheit/documents/Fachgebiete/Erste_Hilfe/DGUV_Liste_Erste_Hilfe_Material.pdf

Erste-Hilfe-Material

Vorgaben zu den Inhalten der Erste-Hilfe-Verbandkästen