Infos für Schwangere / Stillende

Werdende oder stillende Mütter und  ihr ungeborenes oder neugeborenes Kind sind besonders schutzbedürftig.

Die TU Clausthal ist als Arbeitgeberin verpflichtet, für diesen Schutz zu sorgen.

Damit wir Sie und Ihr ungeborenes Kind bestmöglich vor Gefahren in Verbindung mit Ihrem Arbeitsplatz schützen können, ist es wichtig, dass Sie sich mit den nachfolgenden Aspeken vertraut machen:

 

1. Meldung einer Schwangerschaft

Gerade im Frühstadium der Schwangerschaft ist Ihr ungeborenes Kind besonders schutzbedürftig. Wir empfehlen daher, die Schwangerschaft so schnell wie möglich dem/der Vorgesetzten  und Ihrer:m Personalsachbearbeiter:in zu melden. Schwangere Studentinnen wenden sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Die Meldung an die Personalabteilung können Sie folgendermaßen vornehmen:

  • persönlich nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme bei Ihrem Personalsachbearbeiter:in. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Mutterpass mit.
  • per E-Mail an die Personalsachbearbeiter:in, unter Zusendung einer Kopie des Mutterpasses (die Seite mit dem errechneten Geburtstermin).

Ihre:n zuständigen Personalsachbearbeiter:in sowie die Kontaktdaten finden Sie hier.

2. Mutterschutzfrist und Schwangerschaftsmappe

Der/die Personalsachbearbeiter:in berechnet anhand des errechneten Geburtstermins die Mutterschutzfrist und vermerkt den Beginn und das Ende des Mutterschutzes im Anschreiben für die Schwangere, welches zusammen mit der Schwangerschaftsmappe ausgehändigt wird.

Mit der Schwangerschaftsmappe erhalten Sie viele wichtige und nützliche Informationen für die Zeit vor und auch nach der Geburt Ihres Kindes.

3. Gefährdungsbeurteilung

Auch Ihr/e Vorgesetzte:r erhält von der Personalabteilung ein Schreiben, in dem er über Ihre Schwangerschaft informiert wird. Sofort nach Bekanntwerden Ihrer Schwangerschaft muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, idealerweise mit Ihnen zusammen. Mit der Gefährdungsbeurteilung wird Ihr Arbeitsplatz und Ihre Tätigkeit genau unter die Lupe genommen, um eventuelle Maßnahmen zum Schutz Ihres ungeborenen Kindes zu treffen. Es kann daher erforderlich sein, dass Sie bestimmte Tätigkeiten während der Schwangerschaft und danach während der Stillzeit nicht mehr ausüben dürfen.

Ihr/e Vorgesetzte:r wird die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen mit Ihnen gemeinsam besprechen.

 

 

 

Ansprechpartner

Betriebsärztlicher Dienst der TU Clausthal

während der regulären Sprechzeiten:
Telefon: +49 53 23 / 72-2220
E-Mail: asukkau@medituev.de

außerhalb der regulären Sprechzeiten, in dringenden Notfällen:
Telefon: +49 511 / 998 617 26 (Arbeitsmedizinisches Zentrum Hannover)

Familienservice

Frau Tatjana Methfessel M.A.

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Telefon: +49 5323 72-3145
E-Mail: familie@tu-clausthal.de

https://www.gb.tu-clausthal.de/familienservice

Familienservice der TU Clausthal

Der Familienservice hält weitere Angebote für die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie bereit.